31 Aug 2010
Schleswig Holstein muss schon 2012 neu wählen.
Ärger bei unseren nördlichen Nachbarn: das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht hat Teile des Landeswahlgesetzes im nördlichsten Bundesland für verfassungswidrig erklärt, eine Entscheidung, die gravierende Auswirkungen auf das Ergebnis der parallel zur Bundestagswahl abgehaltenen Landtagswahl 2009 hat. Während die schwarz-gelbe Regierungskoalition auf Bundesebene einen komfortablen Vorsprung einfuhr, genügte es zwischen Flensburg und Norderstedt nur einer hauchdünnen, durch ein Mandat errungenen Mehrheit.
Die Mehrheit der CDU/FDP-Koalition unter Unionsministerpräsident Peter Harry Carstensen war unter anderem durch elf Überhangmandate der CDU zustande gekommen, denen gegenüber nur acht an Stelle von elf Ausgleichsmandate dem Parlament zugeschlagen wurden. Wäre letzteres geschehen, hätte die winzige Mehrheit von Union und FDP nicht zustande kommen können.
Das Zuschlagen von acht anstatt elf Ausgleichsmandaten wurde mit einem Passus des Landeswahlgesetzes gerechtfertigt, den das Landesverfassungsgericht nun für verfassungswidrig und änderungsbedürftig erklärte. Schleswig-Holstein muss nun früher als regulär – bereits spätestens am 30. September 2012, nicht erst 2014 – wählen. Es ist zu erwarten, dass die Regierungskoalition diese Frist bis zum Äußersten ausreizt – ob dann allerdings der Spitzenkandidat wieder Peter Harry Carstensen heißt, steht auf einem gänzlich anderen Blatt. Das Amt des Parteivorsitzenden der Landes-CDU hat er nun bereits praktisch an seinen Fraktionsführer Christian von Boetticher abgetreten – er wird im November nicht erneut als Vorsitzender kandidieren und empfiehlt diesen wärmstens als Nachfolger.
(ck)






