Grenzen der Meinungsfreiheit

Jusos Hamburg-MitteIn einem demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland gehört die Freiheit seine Meinung jederzeit und ohne Furcht vor Repressalien ausdrücken zu dürfen zu den höchsten und schützenswertesten Rechtsgütern. Trotz der besonders im historischen Rückblick immensen Bedeutung dieses Grundrechts müssen auch der Meinungsfreiheit Grenzen gesetzt werden. Aussagen, die Menschen in ihren Rechten oder ihrer Würde verletzten dürfen auch innerhalb eines Rechtsstaates nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Seit letzter Woche werden die Grenzen der Meinungsfreiheit mehr als deutlich aufgezeigt. Auf der Internetseite www.bamm.de werden die Deutschen dazu aufgerufen im Falle des Todes eines Bundeswehrsoldaten im Einsatz das Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin aufzusuchen und dort mit den Betreibern der Internetseite gemeinsam eine Flasche Schampus zur Feier dieses „Ereignisses“ zu trinken.

Es steht jedem Menschen offen seine persönliche Meinung über die Auslandseinsätze der Bundeswehr zu äußern, allerdings ist der Aufruf den gewaltsamen Tod eines Mitmenschen zu feiern nicht tolerierbar. Gegen die Betreiber der Internetseite wurde bereits durch Soldaten der Bundeswehr Klage eingereicht. Im Bereich der Meinungsfreiheit ist die Abwägung, ob eine schützenswerte Meinung vorliegt oder nicht, glücklicherweise nicht leicht zu treffen. Allerdings muss die Justiz dieser Kampagne, die das Leid und die Trauer der Hinterbliebenen mit Füßen tritt, ein schnelles Ende setzen, da hier Menschen, die für Deutschland, also für uns alle, ein hohes Risiko auf sich nehmen und dabei auch den Tod finden können in ihrer Würde verletzt werden.

(db)